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Skitouren & Catskiing in Kasachstan

Altai Powder Experience

Skitouren und Catskiing rund um Ridder im kasachischen Altai sind pures Winterabenteuer. Tiefschnee, weite Hänge und endlose Abfahrten fernab vom Trubel. Mal aus eigener Kraft, mal mit dem Snowcat, wir sind immer dort, wo der Powder am besten ist.

Kurz vor Weihnachten zieht es uns dorthin, wo der Winter bereits auf Hochtouren läuft und der Powder noch unberührt ist. Im Altai-Gebirge rund um Ridder erwarten dich tief verschneite Wälder, endlose Hänge und eine Ruhe, wie man sie in Europa kaum noch findet. Skitouren führen durch weite Hochflächen und sanfte Rücken, während uns der Snowcat zu abgelegenen Lines bringt, die nach kaltem, trockenem Pulverschnee verlangen. Kein Lift, kein Trubel, nur Winter, Weite und dieses besondere Gefühl, wenn jede Abfahrt die erste Spur ist. Genau der richtige Ort, um die Saison mit maximalem Fahrspaß und echtem Entdeckergeist zu starten.

Highlights

  • 6 Powderdays Skitouren & Cat-Skiing
  • 2 Tage Cat-Skiing inklusive
  • Bergführer UIAGM und einheimischer Guide
  • Komfortable Unterkunft mit Sauna/Banya
9 Tage
6 - 8 Personen min. & max.
Programmablauf
1. Tag: Anreise Almaty / Astana → Ust-Kamenogorsk → Ridder

Abendessen

Shuttle/Minibus von Oskemen nach Ridder (ca. 2–3 Std.)
Unterkunft: Mittelklasse-Hotel in Ridder mit komfortablen Zimmern, WLAN, Heizung, Sauna/Banya-Bereich. Abendessen, Tourenbesprechung

2. Tag: Skitouren Einstieg - Ivanovskiy-Rücken
↑ 800 - 1.000 Hm ↓ 800 - 1.000 Hm 5 Std.
Frühstück, Abendessen
3. Tag: Klassische Altai-Skitour
↑ 1.000 - 1.200 Hm ↓ 1.000 - 1.200 Hm 6 Std.
Frühstück, Abendessen

Seitentäler Richtung Ulba-Fluss
Längere Aufstiege über Rücken und Mulden, Panorama-Hochflächen. Abfahrt über offene Nordhänge, Pulverschnee pur.

4. Tag: Cat-Skiing Prokhodnoy-Gebiet
↓ 4.000 - 5.000 Hm 6 - 7 Std.
Frühstück, Abendessen

Transfer: Frühmorgens zu abgelegenen Tälern
Abfahrten: 6–10 Runs, 300–600 Hm pro Run
Kombination aus Waldabfahrten und offenen Hängen. Mittagessen im Gelände. Maximale Powder-Abfahrten ohne Spuren anderer.

5. Tag: Hochalpine Skitour - Ivanovskiy-Rücken
↑ 1.200 Hm ↓ 1.200 Hm 5 - 6 Std.
Frühstück, Abendessen
6. Tag: Big Mountain Cat-Skiing
↓ 4.000 - 5.000 Hm 7 Std.
Frühstück, Abendessen

Neues Cat-Ski-Gebiet, größere Höhenunterschiede
Abfahrten: Lange Runs, teilweise bis ins Tal
Kombination aus Big-Mountain-Hängen und Waldabfahrten, maximaler Fun-Faktor.
Abend: Sauna, Abendessen im Hotel.

7. Tag: Flexible Skitouren in Lodgenähe oder Nachbartal
↑ 800 - 1.000 Hm ↓ 800 - 1.000 Hm 5 Std.
Frühstück, Abendessen

Letzter Skitag, Genussfokus, Pulverschnee-Abfahrten. Gelegenheit für eigene Linienwahl, Fotos und letzte Powder-Momente.
Abschlussdinner mit typischer kasachischer Küche, gemeinsamer Rückblick auf die Woche, Auswertung der Highlights

8. Tag: Fahrt und Übernachtung Ust-Kamenogorsk

Frühstück, Abendessen

Lockeres Frühstück, gepackte Abreise
Transfer: 2–3 Std. Fahrt nach Ust-Kamenogorsk

9. Tag: Rückflug in die Heimat

Frühstück
Tourstart / Treffpunkt

*Flughafen Ust-Kamenogorsk *

Ende der Tour

*Flughafen Ust-Kamenogorsk *

Leistungen & Zusatzkosten

Im Preis enthalten:

  • 9 Tage staatl. gepr. Bergführer
  • 9 Tage einheimische Reiseleitung
  • 6 Tage Skitour & Catskiing
  • Sämtliche Transfers vor Ort laut Programm
  • 8 x Ü in landestypischen Unterkünften, HP
  • Notfallapotheke
  • Genehmigungen und Tourismusabgaben
  • 1% for the Planet

Nicht im Preis enthalten:

  • Flug nach Ust-Kamenogorsk (ca. 800 €)
  • Trinkgelder (ca. 50 €)
  • Getränke
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Berge- und Rettungskostenversicherung

Bilder zur Tour

Termine

05.12. - 13.12.2026
Samstag - Sonntag
keine Plätze frei
geplanter Guide
2895,00 € - Inklusive Flug
Weitere Informationen
Unterkünfte

Wir sind in landestypischen Unterkünften und Lodges untergebracht. Mehr Informationen dazu erhälst du auf Nachfrage oder mit der Detailbeschreibung

Skitouren, Freeride & Catskiing im Altai rund um Ridder

Im Nordosten Kasachstans, nahe der russischen Grenze, liegt die kleine Bergstadt Ridder, eingebettet in die verschneiten Gebirge des kasachischen Altai. Diese Region zählt zu den schneereichsten und gleichzeitig am wenigsten erschlossenen Wintersportgebieten Zentralasiens.
Weite Rücken, sanfte Hochflächen, lichte Wälder und lange Nordhänge bieten ideale Voraussetzungen für Skitouren, Freeride und Catskiing fernab von Skigebieten, Liften und Massentourismus.

Das Skigelände rund um Ridder ist geprägt von gleichmäßig geneigten Hängen, tief eingeschnittenen Tälern und offenen Waldzonen, die bei stabilen Bedingungen perfekte Powderabfahrten ermöglichen. Skitouren führen oft über breite Rücken hinauf in hochgelegene Zonen mit beeindruckender Weitsicht, während die Abfahrten durch konstant geneigtes Gelände lange, flüssige Lines erlauben. Für größere Distanzen und maximale Abfahrtsmeter eröffnen Snowcats den Zugang zu abgelegenen Gebieten, in denen Tag für Tag neue Spuren gezogen werden können.

Geografie, Lage und Geschichte

Der Altai ist ein mächtiges Gebirgssystem, das sich über Kasachstan, Russland, die Mongolei und China erstreckt. Die Region rund um Ridder gehört zum westlichen Altai und zeichnet sich durch ein kontinentales Klima mit kalten Wintern und außergewöhnlich hoher Schneesicherheit aus. Durch die abgeschiedene Lage und geringe Besiedelung ist das Gelände weitgehend unberührt und bietet ideale Bedingungen für Abenteuer abseits des Mainstreams.

Historisch war Ridder eine Bergbaustadt, entstanden im 18. Jahrhundert durch den Abbau von Erzen. Noch heute spürt man den bodenständigen Charakter der Region. Die Nähe zu Russland, die Weite Kasachstans und der Einfluss nomadischer Traditionen prägen Kultur und Alltag gleichermaßen. Hier trifft sibirische Kälte auf zentralasiatische Gastfreundschaft.

Authentisches Winterabenteuer abseits bekannter Routen

Nordost-Kasachstan ist kein Ziel für schnelle Konsumreisen, sondern für Freerider und Tourengeher, die den Winter in seiner ursprünglichen Form erleben wollen. Keine Warteschlangen, keine präparierten Pisten. Skitouren und Freeride rund um Ridder bedeuten Entschleunigung und intensive Tage im Schnee.

Wichtige Hinweise vor der Buchung
Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Reiseleiter einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Touren, Kurse und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren von mehr als 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Reiseleiter zugeordnet ist.

5. Geplanter Guide
Aus organisatorischen Gründen sowie im Krankheits-, Unfall- oder sonstigen Verhinderungsfall kann der im Reiseprogramm genannte Guide durch einen gleichwertig qualifizierten Bergführer/Skilehrer ersetzt werden.

6. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat bis spätesten 4 Wochen vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

7. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Weitere Hinweise zum Thema

8. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation .

9. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

10. Mobilitätshinweis
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist diese Reise nicht geeignet.

11. Sprache
Unsere Reisen, Touren, Kursen und Führungen, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Berg- oder Skiführer zum Einsatz kommen, die entsprechend der Ausschreibung ggf. von einem deutschsprachigen Bergführer begleitet werden.

12. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

13. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

14. Reiseveranstalter
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang
Tel.: +49 8326 3856333 Mail: info@mountain-spirit.de

15. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers
Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Mountain Spirit Bergschule GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Mountain Spirit Bergschule GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang

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