Skitourengänger im Aufstieg, Pulverschnee

Skitourenrunde im Ötztal

Landschaftlicher Genuss mit hochalpinem Skitourenerlebnis

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Skitourenrunde im Ötztal
Landschaftlicher Genuss mit hochalpinem Skitourenerlebnis

Skitourentage im Herzen des Ötztals
Dreitägige Skitourenrunde über die Winnebachseehütte und Amberger Hütte für erfahrene Skitourengeher

Diese abwechslungsreiche Skitourenrunde im hinteren Ötztal verbindet landschaftlichen Genuss mit hochalpinem Skitourenerlebnis. Ideal für Skitourengeher:innen mit solider Kondition und ersten Erfahrungen im vergletscherten Gelände. Zwei gemütliche Hüttenübernachtungen und aussichtsreiche Gipfel machen diese Runde zu einem echten Klassiker.

  • Großartige Ötztaler Landschaft
  • Gemütliche Hütten
  • Flexible Gipfeloptionen
3 Tage
4 - 6 Personen min. & max.
Programmablauf
1. Tag: Gries im Sulztal – Winnebachseehütte – Winnebacher Weißkogel
↑ 1500 Hm 7 Std.
Winnebachseehütte
Abendessen

Ausgangspunkt ist Gries im Sulztal. Von hier steigen wir über das Winnebachkar stetig zur idyllisch gelegenen Winnebachseehütte (2.361 m) auf. Nach einer kurzen Pause und weiter mit leichtem Gepäck bietet sich eine lohnende Eingehrunde auf den Winnebacher Weißkogel, 3182 m, an. Der Gipfel belohnt mit einem großartigen Panoramablick auf die umliegenden Dreitausender. Alternativ wäre auch eine Eingehtour auf den Westlicher Seeblaskogel, 3048 m, möglich.
Anschließend Abfahrt zurück zur Hütte und gemütlicher Hüttenabend.
Aufstieg zur Winnebachseehütte 800 hm.
Aufstieg Winnebacher Weißkogel +800 hm.
Aufstieg Westlicher Seeblaskogel +700 hm

2. Tag: Winnebachseehütte – Gaislehnscharte – Längentaljoch – Amberger Hütte
↑ 700 - 1200 Hm ↓ 1000 - 1500 Hm 8 Std.
Amberger Hütte
Frühstück, Abendessen

Am zweiten Tag führt der Aufstieg zunächst zur Gaislehnscharte, einem landschaftlich eindrucksvollen Übergang. Nach kurzer Abfahrt weiter im Aufstieg zum Längentaljoch, dort optional auf den Gipfel des Längetaler Weißer Kogels, 3217 m. Zurück am Längentaljoch, genießen wir eine lange, genussvolle Abfahrt durch das Längental zur Amberger Hütte (2.135 m). Ein abwechslungsreicher Tag mit alpinem Charakter und herrlichen Skiabfahrten.
Aufstieg Gaislehnscharte 700 hm.
Aufstieg Längentaler Weißer Kogel +500 hm.

3. Tag: Gipfeltour und Abfahrt nach Gries
↑ 900 - 1100 Hm ↓ 1450 - 1650 Hm 6 - 7 Std.

Zum Abschluss steht eine Gipfeltour nach Wahl auf dem Programm, je nach Verhältnissen und Gruppe. Die umgebenen Gipfel bieten lohnende Anstiege und schöne Abfahrten. Nach der Rückkehr zur Amberger Hütte, bei der wir uns mit Kaffee und Kuchen belohnen, erfolgt die Abfahrt über das Sulztal zurück zum Ausgangspunkt nach Gries im Sulztal.
Möglich Gipfeltouren:
TONIGENKOGEL, 3013 m, 1100 hm
MURKARSPITZ, 3148 m, 1020 hm
ATTERKARJÖCHLE, 2970 m, 850 hm
KUHSCHEIBENSPITZ, 3189 m, 1100 hm

Tourstart / Treffpunkt

Parkplatz Winnebachhütte in Gries im Sulztal, 9:00 Uhr

Ende der Tour

Parkplatz Gries im Sulztal, ca. 18:00 Uhr

Leistungen & Zusatzkosten

Inklusive:

  • 3 Tourentage mit Bergführer
  • Sämtliche Spesen Bergführer
  • Hüttenreservierung, Veranstaltungsorganisation
  • Leihausrüstung für Ski-Hochtour kostenfrei (Gurt, Steigeisen, Pickel)
  • 1% for the Planet

Zusätzliche Kosten:

  • 2 x Ü/HP Mehrbett-Zimmer oder Lager
  • Eventuelle Tourismusabgaben
  • Eventuelle Parkgebühr, evtl. Transferkosten
  • Reiserücktrittsversicherung
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ab 595,00 €

Termine

15.02. - 17.02.2026
Sonntag - Dienstag
Plätze frei
geplanter Guide
595,00 € - Standard
Personen
Jetzt Buchen

Weitere Informationen

Wichtige Hinweise vor der Buchung
Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Reiseleiter einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Touren, Kurse und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren von mehr als 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Reiseleiter zugeordnet ist.

5. Geplanter Guide
Aus organisatorischen Gründen sowie im Krankheits-, Unfall- oder sonstigen Verhinderungsfall kann der im Reiseprogramm genannte Guide durch einen gleichwertig qualifizierten Bergführer/Skilehrer ersetzt werden.

6. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat bis spätesten 4 Wochen vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

7. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Weitere Hinweise zum Thema

8. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation .

9. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

10. Mobilitätshinweis
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist diese Reise nicht geeignet.

11. Sprache
Unsere Reisen, Touren, Kursen und Führungen, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Berg- oder Skiführer zum Einsatz kommen, die entsprechend der Ausschreibung ggf. von einem deutschsprachigen Bergführer begleitet werden.

12. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

13. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

14. Reiseveranstalter
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang
Tel.: +49 8326 3856333 Mail: info@mountain-spirit.de

15. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers
Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Mountain Spirit Bergschule GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Mountain Spirit Bergschule GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang

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