Pico de Aneto 3.404 m - höchster Ski-Gipfel Pyrenäen
Skitouren in den Pyrenäen
Nationalpark d'Aigüestortes und Aneto
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Skitouren in den Pyrenäen
Nationalpark d'Aigüestortes und Aneto
Skitouren Pyrenaeen Aufstieg Anieto
Skitouren in den Pyrenäen
Nationalpark d'Aigüestortes und Aneto
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Nationalpark d'Aigüestortes und Aneto
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Nationalpark d'Aigüestortes und Aneto
Weitere Informationen
Treffpunkt / Ende der Tour
  • Treffpunkt und Start der Skitourenreise ist Barcelona.
  • Der Bergführer holt die Gruppe am Flughafen oder an einem vereinbarten Treffpunkt/Hotel in der Stadt ab.
  • Die späteste Abfahrt von Barcelona in Richtung Tasvascan ist 15 Uhr.
    Die Fahrzeit im Kleinbus beträgt ca. 3 Stunden.
  • Die Tour endet am Flughafen Barcelona.
    Von Benasque nach Barcelona beträgt die Fahrzeit im Kleinbus ca. 4,5 Stunden.
  • Der Rückflug sollte nicht vor 16 Uhr gebucht werden.
Variable Tourenplanung

Eine Durchquerung ist immer von der Schnee – und Lawinensituation abhängig. Wir wollen uns daher nicht auf eine fixe Route festlegen. Mittlerweile haben wir aber aus den vielen Möglichkeiten eine Route ausgearbeitet, die uns mitten durch den Park führt und die wir je nach Verhältnissen und dem Teilnehmerniveau entsprechend variieren können. Dabei werden mehrere Cols überschritten, wegen der Steilheit teilweise mit den Skiern am Rucksack und natürlich auch die höchsten Gipfel und besten Abfahrten „mitgenommen“. 1500 Höhenmeter können da täglich schon mal zusammenkommen. Die abwechslungsreiche, felsige Gebirgslandschaft, die vielen Seen und die urwüchsigen, uralten Pyrenäenkiefern, die sich auch noch auf 2600 Metern an steilsten Granitwänden festkrallen, lassen die Anstrengung aber vergessen und die obligatorischen Fotopausen entschärfen die Anstiege zusätzlich. Unsere Route führt von Ost nach West, mitten durch das Herz des Parks und nutzt die Hütten Amitges und Ventosa als Stützpunkt.

Tavascan im Parc Natural de l’Alt Pirineu

Das Ende der Welt – oder der Beginn einer traumhaften Tourenwoche? Das kleine Bergdorf mit dem gemütlichen Hotel ist für die kommenden zwei Nächte unser Stützpunkt. Ist man erst mal mit dem Fahrzeug hier angekommen, kann man kaum glauben, dass es noch weiter geht. Dem ist aber so, und nach weiteren 10 km engster Bergstraße kommt sogar ein Parkplatz mit Lift. Für uns der Ausgangspunkt zu unserer Eingehtour. Traumhaftes Skigelände mit versteckten nordseitigen Karen führen zum 2851 m hohen Pic de Ventolau. Vom Gipfel bietet sich eine fantastische Aussicht in den Aigüestortes Nationalpark, unserem nächsten Ziel.

Der Aigüestortes i Estany de Sant Maurici Nationalpark

Die größte Granithochfläche Europas. Auf ca. 2000 Metern liegen über 200 Seen verstreut. Die Wälder an den Abhängen des Parks bieten einer der letzten Braunbär Populationen in Europa ein Zuhause und neben den zahlreichen Gänsegeiern kann man sogar die seltenen Bartgeier beobachten. Die höchsten Gipfel sind um die 3000 Meter hoch, von den insgesamt neun Hütten sind in der Wintersaison vier regelmäßig bewirtschaftet. Viele versteckte Täler und Abfahrten, sowie zahlreiche Scharten und Übergänge bieten dem ortskundigen Skitourengeher eine Fülle an Kombinationsmöglichkeiten.

Der höchste Pyrenäengipfel Aneto

In den Alpen wäre er einer unter vielen, hier sind die 3408 Meter ein Rekord. Gelegen im Naturpark Posets-Maladeta wird der Gipfel üblicherweise über eine der nordseitigen Anstiege erreicht. Der Weg von Süden mit der neuen Cabana LLauset ist eher ein Geheimtipp, unserer Meinung nach aber wesentlich interessanter und eröffnet uns die Möglichkeit der Überschreitung.

Unterkünfte
Wichtige Hinweise vor der Buchung
Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Reiseleiter einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Touren, Kurse und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren von mehr als 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Reiseleiter zugeordnet ist.

5. Geplanter Guide
Aus organisatorischen Gründen sowie im Krankheits-, Unfall- oder sonstigen Verhinderungsfall kann der im Reiseprogramm genannte Guide durch einen gleichwertig qualifizierten Bergführer/Skilehrer ersetzt werden.

6. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat bis spätesten 4 Wochen vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

7. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Weitere Hinweise zum Thema

8. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation .

9. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

10. Mobilitätshinweis
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist diese Reise nicht geeignet.

11. Sprache
Unsere Reisen, Touren, Kursen und Führungen, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Berg- oder Skiführer zum Einsatz kommen, die entsprechend der Ausschreibung ggf. von einem deutschsprachigen Bergführer begleitet werden.

12. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

13. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

14. Reiseveranstalter
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang
Tel.: +49 8326 3856333 Mail: info@mountain-spirit.de

15. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers
Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Mountain Spirit Bergschule GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Mountain Spirit Bergschule GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang

Termine

08.03. - 15.03.2026
Sonntag - Sonntag
4 Plätze frei
geplanter Guide
1795,00 € - Preis exkl. Flug
Personen
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