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Japan | Freeriden & Skitouren in Hokkaido

Powder, Vulkane und Onsen

Es gibt wenige Orte auf der Welt, die einen so magisch anziehen wie Hokkaido. Meterhoher Pulverschnee, wilde Vulkane, dampfende Thermalquellen und eine Kultur, die sich anfühlt wie eine andere Welt.

Unsere Hokkaido-Reise verbindet das Beste, was Japan im Winter zu bieten hat: legendäre Freeride-Spots, endlose Powderhänge und Skitouren auf beeindruckende Vulkanberge – mit und ohne Liftunterstützung. Kaum ein anderer Ort der Welt steht so sehr für trockenen, leichten Tiefschnee wie die Nordinsel Hokkaido. Hokkaido liegt geografisch etwas südlich von Sibirien, wird jedoch klimatisch stark von kalten sibirischen Luftmassen beeinflusst. Das Ergebnis sind meterhohe Schneefälle, stabile Kälte und ein raues, ursprüngliches Klima, das perfekte Bedingungen für erstklassigen Powder schafft.

Wir konzentrieren uns bewusst auf zwei der besten Gebiete der Insel: Niseko und Furano. Von weltbekannten Freeride-Varianten bis zu einsamen Skitourenlinien im Backcountry nutzen wir jeden Tag flexibel das, was Wetter, Schnee und Verhältnisse gerade hergeben. Kleine Gruppen, professionelle Führung und viel Erfahrung sorgen dafür, dass wir das Maximum aus jeder Situation herausholen.

Neben unvergesslichen Skitagen gehört auch das Eintauchen in die japanische Kultur fest zur Reise: entspannte Abende in traditionellen Onsen, herzliche Gastfreundschaft und die berühmte japanische Küche machen diese Woche zu weit mehr als nur einem Skitrip.
Das spricht für Hokkaido

  • Bis zu 15 Meter Schneefall pro Winter – eines der schneesichersten Ziele der Welt
  • Legendärer, trockener Champagne Powder wie aus dem Bilderbuch
  • Unzählige Vulkane und weitläufige Backcountry-Gebiete
  • Die perfekte Kombination aus Skitouren und Liftfreeride
  • Authentische japanische Kultur: Onsen, Gastfreundschaft und großartiges Essen
  • Konstante Bedingungen von Januar bis Februar
  • Kurze Wege, große Abfahrten – maximaler Powder pro Tag
10 Tage
6 - 8 Personen min. & max.
Programmablauf
1.Tag: Abflug in Europa

Individuelle Anreise vom Heimatflughafen. Die Flugverbindung schlagen wir dir vor, Treffpunkt und Beginn der Reise ist der New Chitose Airport in Sapporo. Hier triffst du spätestens deinen Bergführer.

2. Tag: Ankunft in Sapporo
Hotel La Vista Furano

Nach der Landung tauchen wir sofort in eine andere Welt ein: verschneite Straßen, japanische Höflichkeit und eine spürbare Ruhe. Ein organisierter Transfer bringt uns entspannt in die Region Furano. Zeit, anzukommen, den Jetlag abzuschütteln und sich auf die kommenden Powdertage einzustimmen. Ein erster Spaziergang durch den Ort und die erste heiße Schüssel Ramen. jetzt sind wir bereit für den Winter in Japan.

3. Tag: Furano Freeride - Heart of Hokkaido
Hotel La Vista Furano
Frühstück

Unser erster Skitag gehört dem Eingrooven. Zum ersten Mal spüren wir den berühmten "Japow" unter dem Belag. Weite Hänge, lichter Wald und abwechslungsreiches Gelände bieten ideale Bedingungen, um sich an den berühmten japanischen Powder zu gewöhnen. Wir tasten uns an erste Varianten heran und genießen Abfahrten, die Lust auf mehr machen. Am Abend wartet ein weiteres Highlight japanischer Kultur: ein Besuch in einem traditionellen Onsen eignet sich perfekt um die Beine zu entspannen.

4. Tag: Skitour mit Liftunterstützung zum Asahi-dake (2.291m)
↑ 700 Hm ↓ 1.200 Hm
Hotel La Vista Furano
Frühstück

Heute geht es an einen der bekanntesten Berge Japans: den Asahidake. Mit der Seilbahn gewinnen wir schnell Höhe und steigen anschließend mit Fellen weiter ins Backcountry auf. Rund um den aktiven Vulkan eröffnen sich unzählige Möglichkeiten für großartige Abfahrten. Dampfsäulen, tief verschneite Landschaft und einsame Linien machen diesen Tag zu einem echten Erlebnis. Zurück in Furano lassen wir den Abend bei frischem Sushi oder einer heißen Schüssel Udon ausklingen.

5. Tag: Skitour im Daisetsuzan-Nationalpark
↑ 800 Hm ↓ 800 Hm
Ryokan Ryounkaku Kamifurano
Frühstück

Ein weiterer Tourentag führt uns in die Region des Tokachi-dake (2.077 m), ein noch aktiver Vulkan im Daisetsuzan-Nationalpark. Sanfte Hänge, weite Becken und verlässlicher Pulverschnee machen diese Gegend zu einem Geheimtipp. Nach einer langen Abfahrt wartet ein ganz besonderes Ritual: ein Bad in einer abgelegenen Onsen-Therme direkt am Fuß des Berges. Heißes Wasser, kalte Luft und schneebedeckte Landschaft – japanischer Wintergenuss pur. Abends probieren wir lokale Spezialitäten wie Soba-Nudeln oder gegrilltes Yakitori.

6. Tag: Standortwechsel nach Niseko
Niseko Northern Resort An'nupuri
Frühstück

Wir verlassen Furano und fahren nach Niseko – ins Herz der japanischen Freeride-Szene. Ein entspannter Reisetag, der Zeit lässt für Eindrücke entlang der Strecke, kleine Cafés und vielleicht einen ersten Blick auf den markanten Vulkan Mount Yotei. In unserer neuen Unterkunft angekommen, erkunden wir den Ort, der für sein internationales Flair, gemütliche Izakayas und lebendige Atmosphäre bekannt ist.

7. Tag: Freeriden in Niseko
Niseko Northern Resort An'nupuri
Frühstück

Niseko ist ein Mythos – und heute erleben wir warum. Lift + Felle, endlose Varianten im Powder. Tief verschneite Wälder, offene Hänge und ein riesiges Variantenangebot machen diesen Tag zu einem Fest für Powderliebhaber. Mit Liftunterstützung und kurzen Aufstiegen erschließen wir immer neue Lines. Abends mischen wir uns unter Einheimische und Gäste aus aller Welt: vielleicht bei einem Teller frischem Sashimi, in einer kleinen Ramen-Bar oder erneut in einem der vielen Onsen der Region.

8. Tag: Skitour am Mount Yotei (1.848 m)
↑ 1.200 - 1.600 Hm ↓ 1.200 - 1.600 Hm
Niseko Northern Resort An'nupuri
Frühstück

Der ikonischer Vulkan Mount Yotei ist das Wahrzeichen Hokkaidos und unser Ziel für diesen Tag. Je nach Bedingungen wagen wir den Aufstieg über seine weiten Flanken. Die Aussicht über die verschneite Insel und das Japanische Meer ist überwältigend. Eine lange, gleichmäßige Abfahrt belohnt die Mühen. Ein Tag, der noch lange in Erinnerung bleibt. Am Abend genießen wir die besondere Atmosphäre Niseko’s bei regionalem Essen und vielleicht einem Glas japanischem Whisky.

9. Tag: Rusutsu Freeride
Niseko Northern Resort An'nupuri
Frühstück

Zum Abschluss wartet noch einmal ein echtes Topgebiet: Rusutsu. Weniger bekannt als Niseko, aber mit genauso großartigen Möglichkeiten. Weite Bowls, verspieltes Waldgelände und oft frischer Schnee machen diesen letzten Skitag zu einem würdigen Finale. Ein letztes Mal Powder unter den Ski, ein letztes Mal Onsen. Beim gemeinsamen Abendessen lassen wir die unvergesslichen Tage und Eindrücke noch mal Revue passieren.

10. Tag: Rückfahrt nach Sapporo, Heimreise oder Anschlußprogramm

Frühstück

Am Morgen fahren wir zurück nach Sapporo Neu-Chitose. Nach einer intensiven Woche voller Erlebnisse heißt es Abschied nehmen – im Gepäck unzählige Erinnerungen an verschneite Winterlandschaften, rauchende Vulkane, heiße Quellen und die besondere Gastfreundschaft Japans.

Hier endet zwar unsere organisierte Reise, doch es bietet sich natürlich an, noch ein paar Tage anzuhängen: zum Beispiel mit einem Abstecher auf die Hauptinsel Honshu, einem Besuch der pulsierenden Hauptstadt Tokio oder weiteren Skitagen im legendären Skigebiet von Hakuba.

Tourstart / Treffpunkt

Flughafen Sapporo, ca. 15 Uhr

Ende der Tour

Flughafen Sapporo, entsprechend Flugplan

Leistungen & Zusatzkosten

Im Preis enthalten:

  • 10 Tage Reiseleitung und Organisation durch staatl. gepr. Bergführer
  • Alle Transfers ab/bis Chitose Airport
  • 6 Tage Freeriden und Skitouren
  • 8 x Ü/DZ/F im Hotel
  • 1 % for the Planet

Nicht im Preis enthalten:

  • Skipässe
  • Abendessen in verschieden Hotels u. Restaurants
  • Reiserücktrittsversicherung
jetzt buchen winter grau
ab 3995,00 €

Termine

22.01. - 31.01.2027
Freitag - Sonntag
keine Plätze frei
3995,00 € - Standard
Weitere Informationen
Skigebiete / Liftpreise

Furano Tageskarte ca. 45 €
Niseko Tageskarte ca. 70 €
Rusutsu Tageskarte ca. 45 €

Wichtige Hinweise vor der Buchung
Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Reiseleiter einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Touren, Kurse und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren von mehr als 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Reiseleiter zugeordnet ist.

5. Geplanter Guide
Aus organisatorischen Gründen sowie im Krankheits-, Unfall- oder sonstigen Verhinderungsfall kann der im Reiseprogramm genannte Guide durch einen gleichwertig qualifizierten Bergführer/Skilehrer ersetzt werden.

6. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat bis spätesten 4 Wochen vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

7. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Weitere Hinweise zum Thema

8. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation .

9. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

10. Mobilitätshinweis
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist diese Reise nicht geeignet.

11. Sprache
Unsere Reisen, Touren, Kursen und Führungen, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Berg- oder Skiführer zum Einsatz kommen, die entsprechend der Ausschreibung ggf. von einem deutschsprachigen Bergführer begleitet werden.

12. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

13. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

14. Reiseveranstalter
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang
Tel.: +49 8326 3856333 Mail: info@mountain-spirit.de

15. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers
Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Mountain Spirit Bergschule GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Mountain Spirit Bergschule GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang

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