Lyngen Alps, Powder am Jiekkevárri
Tiefschneefahren & Skitouren in Disentis
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Skitouren und Tiefschneefahren in Disentis
Speziell für Liebhaber abfahrtsorientierter Skitouren

Disentis am Oberalbpass ist eines der beliebtesten Freeride- und Skitourengebiete der Ostschweiz. Mit relativ kurzen Aufstiegen erschließen wir uns phantastische Abfahrtsmöglichkeiten. Es erwarten dich einsame Skitouren und endlose Abfahrten.

Die Liftanlagen bringen uns bis auf über 2.800 m Meereshöhe und es eröffnen sich zahlreiche Tiefschneehänge und Varianten, die teilweise sogar ohne Aufstieg zu erreichen sind. In diesen Tagen kombinieren wir die schönsten Skitouren mit den längsten Abfahrten der Region Disentis/Sedrun.
Einer der Höhepunkte ist die Skitour auf den 3.328 m hohen Oberalpstock und die anschließende Abfahrt Richtung Norden über den Staldenfirn bis ins Maderaner Tal.
Auch das leibliche Wohl kommt in dieser Woche nicht zu kurz. Bündner Spezialitäten und internationale Küche verwöhnen unseren Gaumen.

  • Eine der längsten Abfahrten in den Alpen (2.300 m)
  • Kleine Gruppe, max. 6 Teilnehmer
  • Skitour auf den Oberalpstock
  • Unzählige Tiefschneehänge in allen Expositionen
  • Hotel direkt an der Piste
  • Gute Verkehrsanbindung, ÖPNV und PKW
5 Tage
5 - 6 Personen min. & max.
Programmablauf
1. Tag: Anreise und Begrüßung

Treffpunkt gegen 19:00 Uhr im CATRINA EXPERIENCE. Begrüßung durch den Bergführer und gemeinsames Abendessen mit Programmbesprechung.
Ausgabe des Leihmaterials und Ausrüstungs- Check. Kurzes Kartenstudium und Gebietseinweisung.

2. Tag: Tiefschneetraining am Piz Ault
↓ ca. 5.000 Hm 6 Std.
Catrina Lodge
Frühstück

Mit den Liftanlagen geht`s hinauf zur Bergstation des Piz Ault (2.827 m). In der Umgebung des Skigebietes finden wir eine große Auswahl an schönen Tiefschneehängen und Variantenabfahrten die sich bestens als Warm Up eignen, wie z.B. das Val Gonda oder das Val Pintga. Über das Val Acletta fahren wir abends zurück bis direkt vors Hotel. Jetzt ist Zeit zum Relaxen angesagt und über die Wünsche und Vorstellungen der nächsten Tage zu plaudern.

3. Tag: Oberalpstock 3.328 m - Staldenfirn - Maderanertal
↑ 700 Hm ↓ 2.300 Hm 7 Std.
Catrina Lodge
Frühstück

Heute erwartet uns eine der großartigsten Freeridetouren der Ostschweiz. Von der Gipfelstation am Piz Ault (2.770 m) überwinden wir am Seil des Bergführers einen kurzen Felsaufschwung und erreichen den Brunnifirn. Weiter geht's nach einer kurzen Abfahrt zum Gipfel des Oberalpstocks. Abfahrt über den Staldenfirn in Richtung Norden und über 2.000 m hinunter ins Maderanertal. Eine großartige Abfahrt, gespickt mit sagenhaften Pulverhängen und Steilrinnen. An der Seilbahn in Bristen wartet schon das Alpentaxi, das uns nach Amsteg bringt. Von hier mit Bus und Zug zurück nach Disentis (2 h). Mehr kann man in einen Tag nicht erleben!

4. Tag: Val Strem - Chrüzlipass 2.346 m - Val Milà
↑ 750 Hm ↓ ca. 2.400 Hm 7 Std.
Catrina Lodge
Frühstück

Absoluter Klassiker ist die endlos lange Abfahrt ins Val Strem. Da der untere Teil des Tals durch herabstürzende Felsen gefährdet ist, benutzen wir eine weitere interessante Variante über die Ethlihütte. Nach einer zünftigen Mittagseinkehr auf der Hütte steigen wir nochmals eine knappe Stunde auf und es erwartet uns die zweite prächtige Abfahrt heute. Durch das entlegene Val Milà geht es gute 1.000 m abwärts nach Rueras und dann entweder mit dem Bus nach Hause oder zur Talstation in Sedrun. Von dort mit den Liftanlagen und durch das Val Segnas zurück zum Hotel.

5. Tag: Brunnipass 2.720 m - Val dal Lag Serein
↑ 300 Hm ↓ ca. 4.000 Hm 4 - 6 Std.
Frühstück

Zum Abschluß wartet nochmal eine der extralangen Freerideabfahrten auf uns. Den kurzen Aufstieg zum Brunnifirn kennen wir ja bereits und dieses Mal geht es in die entgegengesetzte Richtung auf den Brunnipass weiter. Hier beginnt der Spaß. Gute 1.500 Meter hinunter durch das Val dal Lag Serein bis ins Val Acletta und weiter zur Talstation. Nachmittags lassen wir den Tag mit ein paar schönen Tiefschneeabfahrten am Piz Ault ausklingen.
Gegen 15:30 Uhr werden wir die Reise beenden und uns auf den Heimweg machen. Wer schon früher fahren möchte, kann auch schon nach der ersten Abfahrt durch das Val dal Lag Serein gegen Mittag Schluss machen.

Treffpunkt

Hotel Catarina in Disentis, 19:00 Uhr

Ende der Tour

Disentis, ca. 16:00 Uhr

Leistungen & Zusatzkosten

Im Preis enthalten:

  • 4 Tage Skitouren und Tiefschneefahren mit Bergführer
  • 4 x Ü/F/DZ Catrina Lodge
  • LVS Ausrüstung: Schaufel, Sonde, LVS- Gerät (leihweise)
  • Tourismusabgabe
  • 1% for the Planet

Nicht im Preis enthalten:

  • Skipass, ca. 200 Euro
  • Abendessen
  • Taxi- und Bahntransfers je nach Programm
  • Reiserücktrittsversicherung
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ab 1299,00 €

Termine

29.01. - 02.02.2025
Mittwoch - Sonntag
Plätze frei
1299,00 €
Personen
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12.02. - 16.02.2025
Mittwoch - Sonntag
4 Plätze frei
1299,00 €
Personen
Jetzt Buchen
Weitere Informationen
Ort / Skigebiet

Disentis liegt am Oberalppass an der Grenze zwischen Graubünden und dem Kanton Uri. Der höchste mit der Bahn zu erreichend Punkt ist der Péz Ault mit 2.833 m. Von hier starten einige der bekanntesten Varianten, wie Val Gronda und Val Acletta. Das schöne an Disentis ist, dass wir auf relativ engem Raum sehr viele Abfahrten in verschiedenen Expositionen zur Verfügung haben und so je nach Wetter und Schneelage ein optimales Programm zusammen stellen können.

Unterkunft

Catrina Lodge

Besser geht es nicht. Die Seilbahn liegt direkt vor unserer Haustür und überhaupt dreht sich hier alles ums Skifahren, Tourengehen und Freeriden.
Ein reichhaltiges Frühstücksbuffet gibt genügend Power für einen langen Skitag. Zum Abendessen stehen verschiedene Lokalitäten in nächster Umgebung zur Verfügung.
Hamburger, Cordon Bleu und andere Spezialitäten gibts direkt bei uns im Haus. Die Pizzeria Stiva Ursus befindet sich nur eine Türe weiter, ...oder vielleicht soll es traditionelle Bündner Küche sein, dann gehen wir ins Stiva Grischa.
Also diese Tage werden nicht nur ein skifahrerisches Highlight, auch der Gaumen kommt garantiert nicht zu kurz.

Wichtige Hinweise vor der Buchung
Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Reiseleiter einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Touren, Kurse und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren ab 7 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Reiseleiter zugeordnet ist.

5. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat bis spätesten 4 Wochen vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

6. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.

7.Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation .

8. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

9. Mobilitätshinweis
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist diese Reise nicht geeignet.

10. Sprache
Unsere Reisen, Touren, Kursen und Führungen, soweit nicht explizit in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Berg- oder Skiführer zum Einsatz kommen, die von einem deutschsprachigen Bergführer begleitet werden.

11. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

12. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

13. Reiseveranstalter
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang
Tel.: +49 8326 3856333 Mail: info@mountain-spirit.de

14. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers
Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Mountain Spirit Bergschule GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Mountain Spirit Bergschule GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang

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