Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Buchungsbedingungen der Mountain Spirit Bergschule GmbH (nachfolgend MS genannt)


Allgemeines

• Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen MS und dem Kunden geschlossenen
Vertrages und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
• Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter
gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger
befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während
eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert
wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und
Computerfestplatten.

1. Der Reisevertrag

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde MS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde von MS i. S. d. Art. 250 §§ 1–3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Teilnahmevoraussetzungen / Mindestalter
An den von MS angebotenen Reisen können nur Personen teilnehmen, die bei Reiseantritt das 14. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Teilnehmer sind nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MS zugelassen.

1.4 Elektronischer Buchungsablauf
Bei Online-Buchungen über die Internetseite von MS gilt:
- Der Ablauf der elektronischen Buchung wird dem Kunden in der Anwendung erläutert.
- Der Kunde kann seine Eingaben jederzeit prüfen, berichtigen oder den Buchungsvorgang abbrechen.
- Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
- Der Eingang der Buchung wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
- Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Reisebestätigung von MS beim Kunden zustande.

1.5 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch MS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird MS dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB in Papierform aushändigen.

1.6 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von MS vor, an das MS für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern MS auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1–3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber MS bzw. konkludent durch Inanspruchnahme der Leistung/Reiseantritt.

1.7 MS weist vorsorglich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe Ziffer 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1 MS hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, E-Mail: ruv@ruv.de abgeschlossen.

2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §§ 651r, 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, hat der Kunde in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von MS lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die der Kunde vor Vertragsschluss informiert wird.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Die Anzahlung ist sofort nach Rechnungserhalt und Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff. 9 b) abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde zusätzlich anfallende Auslandsüberweisungsgebühren vollständig. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. Sicherungsschein fällig.

2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa werden, sobald der Kunde MS mit der Visabeantragung beauftragt hat, unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.

2.6 MS akzeptiert folgende Zahlungsarten:
- auf Rechnung/Banküberweisung
- Kreditkarte.

2.7 Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung steht MS gegenüber dem Kunden ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

2.8 Leistet der Kunde An- und/oder Restzahlung nicht fristgerecht, ist MS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu berechnen. MS behält sich vor, Mehrkosten (z. B. Bank-/Rücklastschriftgebühren) weiter zu belasten und eine Mahnkostenpauschale von 3 EUR zu erheben; der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

2.9 Bei kurzfristigen Buchungen (≤ 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins zu zahlen, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff. 9 b) abgesagt werden kann.

2.10 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums, nicht der des Buchungsdatums. MS haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Bankgebühren erhoben werden.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von MS sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung von MS auf einem dauerhaften Datenträger.

3.2 Produktbeschreibungen, die nicht von MS herausgegeben werden, sind für MS nicht bindend.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von diesen Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von MS abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch MS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen), gehören nicht zum Leistungsumfang von MS.

3.5 Bei sog. Dynamic Packaging (Paketierung) kann der vereinbarte Preis von Ausschreibungen abweichen.

4. Leistungsänderungen

4.1 MS behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen/Abweichungen der Leistungsbeschreibung zu erklären.

4.2 MS verpflichtet sich, den Kunde über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunde anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber MS geltend zu machen.

4.3 Unerhebliche Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind (z. B. Anpassung von Tagesetappen, Routenvarianten, Unterkunftswechsel innerhalb derselben Kategorie). Ein Wechsel des namentlich angekündigten Berg-/Skiführers durch einen gleichwertig qualifizierten Guide gilt als unerhebliche Änderung; ein Anspruch auf den auf der Website angegebenen Guide besteht nicht. Rechte bei erheblichen Änderungen bleiben unberührt.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit geänderte Leistungen mangelhaft sind.

5. Preisänderungen

MS behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafen-/Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung, Einreise-/Aufenthalts-/Eintrittsgebühren) oder einer Änderung der maßgeblichen Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten), kann MS den Reisepreis nach folgender Berechnung erhöhen:

a) Bei sitzplatzbezogener Erhöhung kann MS den Erhöhungsbetrag pro Sitzplatz verlangen.

b) In anderen Fällen werden die zusätzlichen Beförderungskosten pro Beförderungsmittel durch die Zahl der Sitzplätze geteilt; der sich ergebende Betrag pro Platz kann verlangt werden.

5.2 Werden Abgaben (z. B. Hafen-/Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Einreise-/Aufenthalts-/Eintrittsgebühren) erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei Änderung der Wechselkurse nach Vertragsschluss kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für MS verteuert.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat MS den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MS eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch MS geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Bei Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten erstattet MS den daraus resultierenden und bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten (§ 651f Abs. 4 BGB).

6. Reiserücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber MS (oder - bei Vermittlung - gegenüber dem Reisevermittler) zu erklären; maßgeblich ist der Zugang. Der Rücktritt ist formfrei möglich; empfohlen wird die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht MS anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern MS den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3 Pauschalierte Rücktrittsentschädigung (anstelle konkreter Berechnung). Soweit im Angebot keine abweichenden Stornostaffeln vereinbart sind, gelten folgende Pauschalen – jeweils vom Gesamtreisepreis:

a) Alpenraum (alpine Programme, i. d. R. mit Hüttenübernachtungen):

  • bis 60. Tag vor Reiseantritt: 20 %
  • 59.-30. Tag vor Reiseantritt: 40 %
  • 29.-15. Tag vor Reiseantritt: 60 %
  • 14.-6. Tag vor Reiseantritt: 80 %
  • ab 5. Tag bis Reiseantritt/Nichtantritt: 90 %

b) Europa/Fernziele (Europa außerhalb Alpenraum sowie außereuropäische Ziele):

  • bis 60. Tag vor Reiseantritt: 30 %
  • 59.–30. Tag vor Reiseantritt: 50 %
  • 29.–15. Tag vor Reiseantritt: 70 %
  • 14.–2. Tag vor Reiseantritt: 80 %
  • ab 1. Tag bis Reiseantritt/Nichtantritt: 90 %

c) Schiffsreisen/Expeditionen (einschl. Segel-/Polarreisen):

  • bis 120. Tag vor Reiseantritt: 20 %
  • 119.-60. Tag vor Reiseantritt: 60 %
  • 59.-30. Tag vor Reiseantritt: 80 %
  • 29. Tag bis Reiseantritt/Nichtantritt: 90 %

Hinweis: Die Pauschalen berücksichtigen erfahrungsgemäß ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in den jeweiligen Produktarten. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten unbenommen (Ziff. 6.5). MS bleibt die konkrete Berechnung höherer Kosten nach Ziff. 6.6 vorbehalten.

6.4 Zusätzlich können Preise vermittelter Leistungen (z. B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass MS im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.6 MS kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der MS entstandene Schaden deutlich höher ausfällt als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird MS die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.7 Vertragsübertragung: Bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. MS kann widersprechen, wenn der Dritte die Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder die Ersetzung nicht durchführbar ist. Kunde und Dritter haften als Gesamtschuldner für Reisepreis und angemessene Mehrkosten; MS weist deren Höhe nach.

7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch auf Änderungen (Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft, Beförderungsart/Fluggesellschaft) nach Vertragsschluss besteht nicht. Nimmt MS auf Wunsch des Kunden bis zum 60. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchung vor, berechnet MS die tatsächlich anfallenden Kosten pro Kunde zuzüglich einer Umbuchungsgebühr von 30 EUR pro Person.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 59. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Geringfügige Änderungen (z. B. Verpflegungsleistung, Zimmerkategorie) werden mit 30 EUR pro Person berechnet.

7.4 Änderung von Zahlungsdaten/Zahlungsart nach Rechnungsstellung 10 EUR pauschal berechnet.

7.5 Umbuchungen des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch Rücktritt (Ziff. 6) und Neuabschluss möglich.

7.6 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass MS keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde aus von MS nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. MS bemüht sich um Erstattung beim jeweiligen Leistungsträger; nur tatsächlich vereinnahmte Erstattungen bzw. ersparte Aufwendungen werden an den Kunden weitergegeben. Dies gilt nicht bei unerheblichen Leistungen oder entgegenstehenden gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen.

9. Rücktritt und Kündigung durch MS

MS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Fristlos, wenn der Kunde ungeachtet Abmahnung die Durchführung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. MS behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwendung anrechnen lassen.

b) Mindestteilnehmerzahl: Bei Nichterreichen der in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl in der dort bestimmten Frist, spätestens jedoch

  • 20 Tage vor Beginn bei Reisedauer > 6 Tage,
  • 7 Tage vor Beginn bei Reisedauer 2-6 Tage,
  • 48 Stunden vor Beginn bei Reisedauer < 2 Tage.

In jedem Fall ist MS verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

10. Haftung von MS

10.1 MS haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl/Überwachung der Leistungsträger und ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

10.2 MS haftet nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und/oder die der Kunde ohne Vermittlung von MS direkt gebucht hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

10.3 Die vertragliche Haftung von MS ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit MS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.4 Für alle gegen MS gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, ausgenommen darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen.

10.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich MS hierauf berufen.

10.6 Sofern MS vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung von MS nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt MS die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen (Athener Übereinkommen – AÜ – sowie der Verordnung EG Nr. 392/2009) oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).

10.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet MS nur, wenn MS ein Verschulden trifft.

11. Besondere Regelungen im Hinblick auf alpine Gefahren und Herausforderungen

11.1 Berg-/Gipfeltouren erfolgen unter Leitung eines staatlich geprüften Berg- und Skiführers oder ähnlich qualifizierten Reiseleiters. Gleichwohl erfordern die Reisen ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden. Es wird ausdrücklich auf die „wichtigen Hinweise zu Reisen mit besonderen Risiken“ (z. B. in den Reiseinformationen/auf der Website) hingewiesen.

11.2 Der staatlich geprüfte Berg-/Skiführer bzw. der Reiseleiter ist berechtigt, geplante Touren nach Kenntnisstand, technischen/konditionellen Voraussetzungen der Teilnehmer sowie aufgrund unvorhergesehener Umstände im Rahmen der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten anzupassen.

11.3 Unvorhergesehene Umstände sind insbesondere - jedoch nicht abschließend- : Lawinengefahr, extreme Wetterverhältnisse, Erschöpfung oder Verletzung von Teilnehmern, behördliche Sperrungen, objektive Gefahren am Berg.

11.4 Gesundheits- und Fitnesspflichten: Teilnahme setzt ausreichende gesundheitliche/konditionelle Eignung voraus. Der Kunde ist verpflichtet, MS wahrheitsgemäß über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Medikamente und alpine Erfahrung zu informieren (Selbstauskunft). Bei erkennbarer Nichteignung, falscher Selbstauskunft oder sicherheitsrelevanten Gründen kann MS/der Guide Kunden von einzelnen Programmpunkten oder der gesamten Tour ausschließen; Ansprüche wegen nicht erbrachter Leistungen bestehen insoweit nicht, soweit die Nichteignung aus der Sphäre des Kunden stammt.

11.5 Witterungs- oder sicherheitsbedingte Änderungen des Programms bleiben vorbehalten. Anpassungen der Route, des Ablaufs oder einzelner Leistungen sind jederzeit möglich, wenn äußere Umstände dies erfordern und nicht im Einflussbereich von MS liegen.

12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen.

MS empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen (je nach Reiseziel/Programm):

• Reiserücktrittkostenversicherung (einschl. Pandemieereignissen, soweit angeboten),

• Reiseabbruchversicherung,

• Reisekranken-/Auslandskrankenversicherung mit medizinischer Rückführung (Repatriierung)
und Bergungs-/Rettungskosten,

• Reisegepäckversicherung,

• Reiseunfallversicherung.

13. Obliegenheiten des Kunden/Fristen

13.1 Der Kunde hat MS umgehend zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine, Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage vor Reiseantritt nicht erhalten hat; Zahlungseingang vorausgesetzt, werden Unterlagen unverzüglich per E-Mail zugesandt.

13.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, MS einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel MS an deren Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23). Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. MS kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunde zumutbar ist. Zur Abhilfe ist MS nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.3 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, MS erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er MS zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von MS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für MS erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.4 Schadensminderung: Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren an der Behebung mitzuwirken und Schäden gering zu halten; insbesondere MS auf Schadenrisiken hinzuweisen.

13.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. MS übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck MS bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten. MS ist nicht Anspruchsgegner.

13.7 Wenn in den AGB der jeweiligen Leistungsträger nicht anders bestimmt ist, sollte der Kunde alle Pauschalreise- Sonder- und Charterrückflüge spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigen lassen. Bei Pauschalreisen wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer sind verbindlich.

14. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet MS, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist MS verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald MS bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss MS den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss MS den Kunden über den Wechsel informieren. MS muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von MS genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. MS wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

15. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

15.1 MS informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch MS bedingt sind.

15.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 wird der Kunde MS vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc.

15.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann MS den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

15.4 MS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde MS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15.5 Es gelten im Übrigen die Bestimmungen der einzelnen lokalen Leistungsträger, die dem Kunden vor Buchung mitgeteilt werden.

16. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Zollbestimmungen des bereisten Landes und des Heimatlandes zu beachten und sich selbstständig zu informieren.

17. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen MS im Ausland für die Haftung von MS dem Grunde nach nicht deutschem Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18. Gerichtsstand

18.1 Der Kunde kann MS nur am Sitz des Unternehmens verklagen. Gerichtsstand ist Sonthofen.

18.2 Für Klagen von MS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Sonthofen vereinbart.

18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und MS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

19. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche von MS auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

20. Datenschutz

Personenbezogenen Daten, die der Kunde MS zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. MS wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für MS tätige Dritte.

Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter: https://www.mountain-spirit.de/datenschutz/

21. Hinweis für Verbraucher

MS ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

23. Veranstalter

Mountain Spirit Bergschule GmbH
Rathausweg 2
87538 Bolsterlang
Tel. 0049-(0) 8326 3856333
info@mountain-spirit.de

Stand: Dezember 2025

Dokumente zum Download

Reisesicherungsschein § 651r BGB

PDF Dateigröße 630,66 kB
Angelegt am 26.09.2024
Bezahlmöglichkeiten Mountain Spirit Bergschule
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